hi schnucki,
ich drücke dir die Daumen, dass sich alles so aufklären lässt. Pass aber auf, dass die Widerspruchsfrist in der Zwischenzeit nicht abläuft (1 Monat)...sollte das Ganze in dieser Zeit noch nicht geklärt sein, leg einfach schriftlich vorsorglich Widerspruch ein, reicht auch ein kurzer Satz, begründen kannst du ihn im Falle eines Falles dann später immer noch.

Alexandra [winken3]