Hallo Schnucki,
wie du ja weißt, wurde auch bei uns das Visum auf Familienzusammenführung abgelehnt- aus anderen Gründen wie bei euch, aber das ist hier nebensächlich.
Die Frage, die sich uns allerdings niemals gestellt hat war, ob es sich lohnt, dagegen in Widerspruch zu gehen!!!Ihr habt (vermutlich) aus Liebe geheiratet und wollt hier zusammen leben, also bleibt euch keine andere Wahl, als zu remonstrieren! Tätet ihr das nicht, wäre es doch wohl für jeden Außenstehenden klar, dass euch nicht wirklich etwas an dieser Beziehung liegt, oder?
Ich würde an deiner Stelle schnellstens auf die Ablehnung reagieren. Ich weiß nicht, inwiefern dein Mann dazu in der Lage ist sich auf deutsch auszudrücken,dann kannst auch du in euer beider Namen ein Schreiben aufsetzen.
Irgendwo hattest du den Grund der Ablehnung geschrieben...zu beweisen, dass dem nicht so ist, dürfte allerdings schwierig sein.
Wenn die 2. Ablehnung gekommen ist, dann bleibt euch nur noch die Klage- einen anderen Weg gibt es nicht! Hier müßt ihr eine 4- Wochen- Frist einhalten, in dieser Zeit muß schriftlich eine Information an das Verwaltungsgericht gegangen sein.(siehe Rechtsmittelbelehrung am Ende des abschlägigen Bescheides)
Am besten,ihr macht das alles über einen Anwalt..
Ich kenne bislang niemanden, der ohne gerichtlichen Beschluß seine Interessen durchsetzen konnte..aber vielleicht melden sich ja hier noch einige!?
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen für eurem weiteren Weg- es wird langwierig und mühsam, das spüre ich am eigenen Leib!
Aber ich bin ein unverbesserlicher Optimist und glaube an uns, deshalb weiß ich, dass wir es schaffen werden.
Alles Liebe für dich,
Anty
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