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|  Re: Familienname
 #134708 27/01/2006 00:24
27/01/2006 00:24
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| Anonym
 Nicht registriert
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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Zitat:Genau das gleiche habe ich geschrieben. Beide Namensrechte müssen beachtet werden. man wählt aber meistens eines aus. Das ausgewählte darf jedoch nicht nach dem Internationalen Privatrecht mit dem anderen konkurieren. beispiel: in Amerika sind Drittnamen zugelassen. Dabei wird meistens einer der beiden Geburtsname als Drittname gewählt. Z.B. John Fitzgerald Kennedy. Dies ist im deutschen Namensrecht nicht zulässig. Also kannst du hier nicht das amerikanische Namensrecht wählen.Es geht doch nicht ums deutsche Recht.
 Es geht darum, dass bei einer Eheschliessung, das Namensrecht des Partners mit beachtet werden muss. Da das T-Namensrecht es nicht zulässt, dass der Mann den Namen der Frau annimmt, wurde gesagt, dass wir nur a) beide die Namen behalten können, b) beide seinen Namen nehmen oder c) ich einen Doppelnamen annehme.
 Wie gesagt, es würde mich interessieren, wie die, deren Mann den deutschen Namen angenommen haben, dies bewerkstelligt haben.
 
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|  Re: Familienname
 #134710 26/01/2006 13:31
26/01/2006 13:31
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| Joined:  Dec 2002 Beiträge: 3,258
 Schweiz
jambo
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 Schweiz
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als wir noch heirateten hatten wir hier inder schweiz noch das alte eherecht. das heisst, es gab für uns gar keine auswahl.....jahre später als dasneue eherecht kam, konnte man sich innert einer frist noch überlegen ob man wechseln möchte.....heutzutage ist ja alles möglich, namen vom mann, namen der frau, doppelnamen usw.
 aber für mich stand es immer fest, dass ich den selben namen wie mein mann haben möchte und somit ja auch die kinder.......das verbindet, aber sicher hat man einige problem. ich habe mir aber immr gesagt, wenn jemand ein problem mit meiner person hat nur wegen meinem namen.....ok, diesen menschen brauche ich nicht oder an einer solchen stelle ist es nicht wert zu arbeiten....
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|  Re: Familienname
 #134712 26/01/2006 16:21
26/01/2006 16:21
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| Anonym
 Nicht registriert
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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code:Das stimmt auch so.
  Das Standesamt hier hat mir gesagt,dass ich wenn ich ein Familienbuch anfordere oder lediglich eine Namensänderung verübt werden soll,beide den Namen des andren annehmen können.Es geht sowohl,dass die Frau den Namen des Mannes annimmt als auch anders herum.   
 Hm, also ich habe in Tunesien seinen Namen als Nachnamen.
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