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|  Re: Familienname
 #134708 27/01/2006 00:24
27/01/2006 00:24
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| Anonym
 Nicht registriert
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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Zitat:Genau das gleiche habe ich geschrieben. Beide Namensrechte müssen beachtet werden. man wählt aber meistens eines aus. Das ausgewählte darf jedoch nicht nach dem Internationalen Privatrecht mit dem anderen konkurieren. beispiel: in Amerika sind Drittnamen zugelassen. Dabei wird meistens einer der beiden Geburtsname als Drittname gewählt. Z.B. John Fitzgerald Kennedy. Dies ist im deutschen Namensrecht nicht zulässig. Also kannst du hier nicht das amerikanische Namensrecht wählen.Es geht doch nicht ums deutsche Recht.
 Es geht darum, dass bei einer Eheschliessung, das Namensrecht des Partners mit beachtet werden muss. Da das T-Namensrecht es nicht zulässt, dass der Mann den Namen der Frau annimmt, wurde gesagt, dass wir nur a) beide die Namen behalten können, b) beide seinen Namen nehmen oder c) ich einen Doppelnamen annehme.
 Wie gesagt, es würde mich interessieren, wie die, deren Mann den deutschen Namen angenommen haben, dies bewerkstelligt haben.
 
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