Es geht doch nicht ums deutsche Recht.
Es geht darum, dass bei einer Eheschliessung, das Namensrecht des Partners mit beachtet werden muss. Da das T-Namensrecht es nicht zulässt, dass der Mann den Namen der Frau annimmt, wurde gesagt, dass wir nur a) beide die Namen behalten können, b) beide seinen Namen nehmen oder c) ich einen Doppelnamen annehme.
Wie gesagt, es würde mich interessieren, wie die, deren Mann den deutschen Namen angenommen haben, dies bewerkstelligt haben.