Doreen hat Recht bzw. fast Recht. Das anzuwendende Namensrecht richtet sich nach Staatsangehörigkeit der Ehegatten und dem Land, in dem die Ehe geschlosssen wird. Nach dem Internationalen Privatrecht (oder Personenstandrecht) wird geprüft, ob die beiden Rechte miteinander kollidieren. Mal ein Beispiel: im amerikanischen Recht sind z.B. Mittelnamen zueglassen, d.h. der Geburtsname der Mutter wird oftmals als Mittelname verwendet. John F. Kennedy z.B. Im deutschen Recht gibt es keine Mittelnamen. Will also jemand seinem Kind einen Mittelnamen geben, hat er hier Pech gehabt. Jibbet nicht. Es ist also möglich, dass nach einer Eheschließung, der tunesische Ehepartner hier seinen Geburtsnamen aufgibt und der Name der Frau als Ehename ausgewählt wird.
So genug geneunmalklugt....