Es ist ein Thema was bei uns im Forum schon einmal ganz oben stand, es ist aber sehr schwer in Tunesien langfristig etwas zu tun, da Tiere oft nicht so nett behandelt werden, egal ob sie kastriert sind oder nicht.
Wenn man wirklich langfristig etwas dafür tun möchte, sollte man sich an eine Internationale Organisation wenden die sich mit dem Tierschutz beschäftigt.
Folgende Organisationen sollte man ansprechen:
Deutschland
IFAW International
Postfach 10 46 23
20032 Hamburg
Deutschland
Phone: 49 40 866 5000
Fax: 49 40 866 500 22 info-de@ifaw.org
www.ifaw-de.org In Tunesien gibt es noch kein Büro aber da hier ja einige sind die Interesse haben etwas zu tun und auch in Tunesien leben, wäre dies sicher ein Anfang wenn man mit dieser Organisation in Kontakt tritt.
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http://www.tierschutz.de/p10002000x1008x13.htmlAllgemeine Kontaktdaten
Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a
52072 Aachen
Fon 0241 157 214
Fax 0241 155 642
eMail info@tierrechte.de
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http://www.bv-tierschutz.de/40018_1.htmlTiertransporte - Das Leiden geht weiter!
Kaum ein Thema bewegt uns Tierschützer und die Öffentlichkeit so sehr, wie die unvorstellbaren Qualen, die Millionen von Schlachttieren auf den Transporten erleiden müssen. Auf engstem Raum zusammengepfercht werden Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel über weite Strecken transportiert. Viele von ihnen sind tagelang auf Lastwagen und Schiffen unterwegs und erreichen mehr tot als lebendig den Zielhafen. Ignoriert werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ladedichten, Transportzeiten und Erholungspausen. Unterstützt wird diese brutale Tierquälerei durch die Subventionspolitik der EU, denn noch immer wird die Ausfuhr von lebenden Tieren durch sogenannte Exporterstattungen honoriert.
Hierzu einige Zahlen:
Im Jahr 1998 wurden innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und aus der EU in Drittländer ca.
389 Millionen Geflügeltiere
6,7 Millionen Schweine
3,3 Millionen Rinder und Kälber
2,4 Millionen Schafe
47000 Pferde
transportiert.
Mit etwa 130.000 Rindern, die von Deutschland lebend in den Libanon, nach Algerien, Marokko oder Tunesien transportiert wurden, liegt Deutschland im EU-Vergleich an der Spitze. Der Export wurde mit 58 Millionen DM subventioniert. Dies entspricht einer Zahlung von bis zu 700 Mark pro Tier, die nochmals zum Verkaufspreis hinzukommen.
Gesetzliche Bestimmungen:
Unter dem großen Druck der Öffentlichkeit sahen sich die Bürokraten in Brüssel Mitte der 90er Jahre gezwungen, die gesetzlichen Bestimmungen beim Transport von lebenden Tieren zu verschärfen. Sie verabschiedeten im Juni 1995 die EU-Richtlinie über den Schutz von Tieren beim Transport, die von den Mitgliedsstaaten in der Folgezeit in nationales Recht umgesetzt werden musste. Deutschland kam dieser Verpflichtung am 1. März 1997 mit der Verabschiedung der Tierschutztransportverordnung nach. Sie regelt die zulässigen Transportzeiten, die Versorgungs- und Ruheintervalle, die Anforderungen an die Fahrzeuge, maximale Ladedichten, die Sachkunde der Transporteure, das Mitführen von entsprechenden Dokumenten und die Kontrolle von Tiertransporten.
Vorschriften werden ständig unterlaufen
Stichprobenartige Kontrollen, die in der Folgezeit immer wieder durchgeführt wurden, deckten fast regelmäßig Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen auf. Viele Transporte sind hoffnungslos überladen. Die Tiere trampeln sich gegenseitig zu Tode, verletzen sich schwer oder ersticken qualvoll. Hochträchtige oder schwer verletzte Tiere wurden verbotenerweise bis nach Nordafrika verschickt. Spezialfahrzeuge, auf denen die Tiere angeblich getränkt werden können, waren mit defekten Tränke- und Belüftungseinrichtungen über 20 Stunden und länger unterwegs. Das Personal ist nach wie vor nicht oder nur unzureichend ausgebildet und die Transportpapiere sind oft gefälscht. Die vorgeschriebenen Transportpläne über Fahrtrouten, Ruhezeiten und die Möglichkeit zum Füttern und Tränken fehlen oftmals vollständig, die Ruhezeiten werden ohnehin nicht eingehalten. Entgegen den Bestimmungen stehen Transporte stundenlang an den Grenzen herum, weil das Personal für die beschleunigte Abfertigung nicht da ist.
Es fehlt am politischen Willen, das Problem zu lösen
Mit halbherzigen Nachbesserungen versuchten die Politiker in der Folgezeit die größten Missstände durch weitere Regelungen in den Griff zu bekommen - allerdings immer darauf bedacht, die "Handelsströme" und somit die Interessen der Transporteure nicht zu behindern.
In diesem Sinne sind die Regelungen vom Juni 1997 zu den Anforderungen an die Versorgungsstationen und vom Februar 1998 an die Spezialfahrzeuge nur Stückwerk und nicht geeignet, die Situation für die Schlachttiere grundlegend zu verbessern.
Seit 1999 und nur innerhalb der EU müssen die Versorgungsstationen bestimmten Anforderungen entsprechen. Das Netz dieser "Raststätten für Tiere" (ist jedoch viel zu lückenhaft, als dass sie von jedem Transporteur angefahren werden können. Ob der Transporteur die im Transportplan eingetragene Station wirklich angefahren hat und die Tiere versorgt, wird, wie dargelegt, nur stichprobenhaft überprüft. Ähnlich verhält es sich mit den Anforderungen an die Spezialfahrzeuge. Wenn die LKW's ein Belüftungssystem, Einstreu und Versorgungsmöglichkeiten aufweisen, dürfen die Tiere je nach Alter und Tierart - mit einer einstündigen Pause - zwischen 19 und 29 Stunden ununterbrochen auf dem LKW sein. Dann sollen sie in Versorgungsstationen 24 Stunden ruhen dürfen, bevor der Transport fortgesetzt wird.
Doch auch hier wiederum keine Regel ohne Ausnahme. Auf Vorschlag der EU-Kommission wird seit einiger Zeit darüber beraten, ob beim Transport von Schweinen an den Aufenthaltsorten unter bestimmten technischen Voraussetzungen von der Entladepflicht nach einem Transport von 24 Stunden abgesehen werden kann. Begründet wird diese Änderung mit dem Stress, dem die Tiere beim Aus- und Einladen ausgesetzt sind und mit dem Hygienerisiko, wenn viele Tiere aus unterschiedlichen Herkünften zusammenkommen. Kaum ist diese Ausnahmeregelung für die Schweine zu Ende gedacht, liegt der gleiche Vorschlag auch schon für die Rinder auf dem Tisch.
Um die hohen Verluste bei den Langzeittransporten zu verringern, wird die Zahlung der Exporterstattung seit 1998 nur gewährt, wenn die Tiere lebend am Zielhafen ankommen. Aus Geld- und Zeitmangel finden die Kontrollen dort jedoch nicht durchgehend, sondern nur in Einzelfällen statt. Dem Subventionsbetrug ist somit Tür und Tor geöffnet. Eine Vielzahl von Schiffen, die zum Transport von Tieren eingesetzt werden, sind zu diesem Zweck völlig ungeeignet. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung von Schiffen im Mittelmeerraum, die von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde. Insbesondere die schiffseigenen Rampen bergen so hohe Verletzungsrisiken, dass eine weitere Nutzung dieser Schiffe nicht vertretbar ist, so lange diese Mängel weiter bestehen. Inzwischen sind Schiffe, die noch nicht
einmal den Bestimmungen der EU Transportrichtlinie entsprachen, auf eine Negativliste gestellt worden. Speditionen dürfen diese Schiffe für Tiertransporte nicht mehr benutzen. Durch diese Maßnahme ist aber keinesfalls ein tiergerechter Transport gewährleistet, denn es besteht die Gefahr, dass die Transporteure auf Schiffe ausweichen, die bisher nicht kontrolliert wurden und unter Umständen noch schlechter sind, als die bisher überprüften.
Regelungen zur Beruhigung der Öffentlichkeit
Selbst mehrseitige Regelwerke wie die EU-Transport-Richtlinie und die deutsche Tierschutztransportverordnung können einen "schonenden" Transport gewährleisten. Die Mehrzahl der Schlachttiertransporte laufen so tierquälerisch wie eh und je ab! Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zur Durchführung von Ferntransporten können lediglich Symptome bekämpfen, die Ursachen von Schmerzen, Leiden und Schäden, die den Tieren bei den Transporten zugefügt werden, werden durch Rechtsvorschriften nicht gelöst.
Unsere Forderungen:
Der Bundesverband Tierschutz hält deshalb gemeinsam mit seinen Partnern im "Bündnis Tierschutz" an folgenden Forderungen fest:
Sofortige Streichung der EU-Transporterstattungen für "Schlachttiere"
Zeitliche Beschränkung der Lebendtransporte auf maximal 4 Stunden bzw. Transport nur noch bis zum nächsten Schlachthof
Verbot von grenzüberschreitenden Transporten
Effektive Kontrollen in allen Phasen des Transports
Sachkundebescheinigungen für Fahrer nur nach Lehrgang und Prüfung
Konsequente strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Dezentralisierung der Schlachthöfe
soweit praktikabel, Einsatz von mobilen Schlachtstätten
Verhandlungen innerhalb der Welthandelsoranisation (WTO) mit dem Ziel, international verbindliche Tierschutzstandards festzulegen und Transporte von Tieren auf ein unablässiges Maß einzuschränken
Dr. Jörg Styrie