Ja genau. Mit Unterschrift der Eltern,psychologischer Überprüfung der Ehefähigkeit,und den gerichtlichen Beschluss einen Antrag zur Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit (§1303 BGB).
Kann nur jedem sagen der das vorhat, das war echt die Hölle. Ich glaube das kann man echt nur einmal ertragen.
![[Winken]](images/icons/wink.gif)
! Aber es hat sich ja zu Glück gelohnt
![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif)
!