Danke ihr Lieben. Allerdings meinte die Frau auf dem Akademischen Amt, er müsse ja schon hier in Münster studieren, wenn er bei mir wohnen soll etc. und das würde auch alles überprüft. Wollte einem schon ein bisschen vorab Schwindel unterstellen. und sie sagte, man wisse ja nie, ob jemand nach dem Deutschkurs die Prüfung besteht und überhaupt zum Studium zugelassen wird, deshalb könne man das auf keinen Fall vorher beantragen. Und was die Verpflichtungserklärung angeht: Ich war ja die letzten drei Jahre in der Elternzeit. Hab also keine Gehaltsabrechnung. Sie meinte zwar, ich könne dann die von meinem Mann mitbringen, aber da müsste er sicher selber unterschreiben. Na der würde begeistert sein...