Hallo,
ich kann nicht mehr viel zu diesen Thema beitragen, da ichja es schon sehr gut gemacht hat.
Ich kann aus der Praxis sprechen, dass eine Scheidung auch in Deutschland ausgesprochen werden kann, wenn ein Partner unbekannten Aufenthalts ist. Öffentliche Zustellung pp.. Leider ist es dort aber immer so gewesen, dass der "Verschwundene" zumindest eine Zeit lang hier in Deutschland war. Versuche es ansonsten mal mit dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Es ist für solche Fälle vielleicht auch der richtige Ansprechpartner. Dorthin gehen sämtliche Sachen, die ansonsten in Deutschland nicht "untergebracht" werden können.