Hallo Kristina,
wenn er nachweislich kriminelle Handlungen begeht, hat die ABH sicher ein offenes Ohr.
Ja, Scheinehen kann man definitiv anzeigen. Dem Mann einer Freundin von mir wurde das Visum zur Familienzusammenführung wieder entzogen, nachdem zwei Frauen seine Ehe mit meiner Freundin als Scheinehe angezeigt hatten. In dem Fall war die Beweislast erdrückend und selbst meine Freundin konnte nicht mehr an "Sabotage" der Frauen glauben.
Gruß ines