hier ist noch ein Artikel dazu, etwas ausführlicher:

http://www.bkz-online.de/modules/news/article.php?storyid=182324

83-Jährige führte Scheinehe mit 25 Jahre altem Tunesier


Backnang Eine heute 84 Jahre alte Witwe aus Backnang hat im Frühjahr des vergangenen Jahres einen 25-jährigen Tunesier in Tunesien geheiratet. Es handelt sich um einen krassen Fall von Scheinehe, urteilte unlängst das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage des angeblichen Ehemannes auf ein Visum für Deutschland ab.

VON REINHARD FIEDLER

Mit dem Visum wollte der Araber zu seiner allein stehenden Frau ins Schwäbische ziehen. Allein schon mit Blick auf den krassen Altersunterschied nahm die 5. Kammer des Gerichts an, dass es sich um eine Scheinehe handelt und wies die Klage ab. Zudem sprechen nach Auffassung des Gerichts zahlreiche Indizien für das Vortäuschen einer echten Ehe. Vor dem kulturellen und religiösen Hintergrund des tunesischen Mannes sei es nur schwer vorstellbar, dass ein bei Eheschließung 25-jähriger Mann mit "ernsthafter und dauerhafter Eheführungsabsicht die Ehe mit einer bei Eheschließung 83-jährigen Frau schließt".

Ferner sei die Ehe ohne jegliche Feierlichkeit und ohne Austausch von Eheringen geschlossen worden. Bei der Hochzeitszeremonie seien weder die in Tunesien lebende Familie des Mannes noch die dort lebenden Bekannten der Ehefrau, sondern lediglich Mitarbeiter des Standesamtes anwesend gewesen. Sowohl die Familie des Mannes als auch die Bekannten der Ehefrau wüssten bis heute noch nichts von der Ehe.

Die Ehefrau war bereits wenige Tage nach ihrer Heirat im Mai 2004 nach Deutschland zurückgekehrt und hatte ihren Mann lediglich einmal an Weihnachten 2004 besucht.

Die in die Bundeshauptstadt zitierte Backnangerin wurde vom Verwaltungsgericht intensiv befragt. Sie machte mehrfach widersprüchliche Angaben zu ihren Beweggründen für die Heirat. So hatte sie unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Nordafrika behauptet, von ihrem Mann bedroht worden zu sein und die Ehe nur aus Angst geschlossen zu haben. Später hatte sie dann angegeben, dass dieser Vorwurf frei erfunden sei. Sie habe damit lediglich eine Annullierung der Ehe erreichen wollen, um ihre Witwenrente wieder zu erhalten. Sie gab noch eine weitere Version zum Besten: Ihr tunesischer Ehemann habe gedroht, sich umzubringen, wenn sie ihn nicht heirate. Deshalb habe sie aus Mitleid mitgemacht. Nach Auffassung der Richter entspricht solches Verhalten nicht einem freiwilligen Entschluss, eine ernsthafte eheliche Gemeinschaft zu führen.

Die Vermutung eines vorrangigen Interesses des tunesischen Mannes an einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik werde nicht dadurch widerlegt, dass er in Tunesien berufstätig sei und sich dort auch beruflich fortbilde, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Berliner Gerichtes. Denn die Arbeit in Tunesien schließe es nicht aus, dass der Mann ein Leben in Deutschland mit den hier bestehenden Verdienstmöglichkeiten einem Leben in seiner Heimat vorzieht. Möglicherweise, so die Richter, bildet er sich beruflich nur deshalb weiter, um Vorsorge für den Fall zu treffen, dass ihm das Aufenthaltsrecht versagt wird.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist für Visumsstreitigkeiten in erster Instanz allein zuständig. Dabei geht es hauptsächlich um Visa zum Nachzug von Familienmitgliedern. Da die Verfahren einerseits von besonderer Dringlichkeit sind und andererseits oft eine zeitintensive Sachverhaltsaufklärung erfordern, binden sie erhebliche Ressourcen des Verwaltungsgerichts. Hinzu kommt die seit Jahren steigende Zahl solcher Fälle im Jahr 2004 über 2 600. Soweit die Visa-Verfahren den Nachzug von Ehegatten betreffen mindestens 30 Prozent aller Fälle , wird in der Regel darum gestritten, ob der ausländische Ehegatte tatsächlich die Absicht hat, eine Ehe in Deutschland zu führen oder ob die Ehe nur dazu dient, einen sonst nicht möglichen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen.