|
|
|
|
|
Re: 27jähriger Tunesier erhält kein Familienzusammenführungsvisum
#133435
07/10/2005 08:21
07/10/2005 08:21
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Guten Morgen Sigrid, Zitat: Was ist denn an einer älteren Frau so grauslig, um sich den Sex mit ihr nicht mehr vorstellen zu können? (Ich beziehe mich hier auf das Beispiel von Yvis) Ist man denn als Frau mit ungefähr 60 schon halb verwest oder was???
Ich denke das es hier aber um doch einen weit aus größeren Altersunterschied geht und ich persönlich kann mir einfach nicht vorstellen, das ein 27 jähriger Tunesier in einer 84 Jahre alten Frau noch Liebe empfindet. Ganz sicher sind hier andere Dinge Grund, was diese Eheschließung beinhaltet. Sex mit 84 Jahren sicher mag da noch etwas gehen und keiner schreibt eine alte Frau ab. Ich könnte mir bei aller Liebe nicht vorstellen mit einem 84 jährigen ins Bett zu gehen, egal was im Hintergrund für positive Dinge vorhanden sind.
Dies liegt aber auch an jedem selbst, man muß in so einer Sache dann nur damit rechnen, eben kein Visa zu bekommen.
Was hat eine 84 Jahre alte Frau in so einer Sache zu verlieren, ich denke nichts, deshlab kann man auch so eine Ehe eingehen.
In diesem Zitat erkennt man auch ganz deutlich, das es nicht allein nur um den Altersunterschied ging.
Zitat: Im Fall des Tunesiers ging die 5. Kammer des Gerichts schon im Hinblick auf den Altersunterschied der Eheleute von einer Scheinehe aus.
Weitere Indizien aus Sicht der Richter: Sowohl die Familie des Mannes als auch die Bekannten der Ehefrau wüßten bis heute nichts von der Ehe. Schließlich habe die Ehefrau mehrfach widersprüchliche Angaben zu ihren Beweggründen für die Eheschließung gemacht.
Claudia
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: 27jähriger Tunesier erhält kein Familienzusammenführungsvisum
#133441
07/10/2005 11:48
07/10/2005 11:48
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Zitat: Was ist denn an einer älteren Frau so grauslig, um sich den Sex mit ihr nicht mehr vorstellen zu können? (Ich beziehe mich hier auf das Beispiel von Yvis) Ist man denn als Frau mit ungefähr 60 schon halb verwest oder was??? Spaß muß sein, aber nicht auf Kosten von älteren Menschen. Älter werden ist heutzutage in unserer Gesellschaft schlimm genug Und sich darüber lustig zu machen, zeigt, daß so manche keinen Respekt vor älteren Personen (den eigenen Eltern?) hat......
Naja also so weit reicht meine Vorstellungskraft dann wohl doch nicht. Und 60 ist ja auch nicht 84. Aber mit 84 werden wohl die Gelenke nicht mehr so toll mitspielen. Aber um Gotttes Willen ich will hier niemanden zu nahe treten. Ich gönne unserer Oma jeden Spaß der Welt. Und sollte sie auch hier im Forum sein bitte ich tausendmal um Entschuldigung für meine "Nichtachtung vor dem Alter". Aber ehrlich gesagt, wenn sie so gut drauf ist nen 27 jährigen zu heiraten, dann ist sie auch für unseren Humor (wenn man ihn denn versteht) fit genug.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: 27jähriger Tunesier erhält kein Familienzusammenführungsvisum
#133443
24/10/2005 19:50
24/10/2005 19:50
|
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,253 Berlin
Doreen
Member
|
Member
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,253
Berlin
|
hier ist noch ein Artikel dazu, etwas ausführlicher: http://www.bkz-online.de/modules/news/article.php?storyid=18232483-Jährige führte Scheinehe mit 25 Jahre altem Tunesier Backnang Eine heute 84 Jahre alte Witwe aus Backnang hat im Frühjahr des vergangenen Jahres einen 25-jährigen Tunesier in Tunesien geheiratet. Es handelt sich um einen krassen Fall von Scheinehe, urteilte unlängst das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage des angeblichen Ehemannes auf ein Visum für Deutschland ab. VON REINHARD FIEDLER Mit dem Visum wollte der Araber zu seiner allein stehenden Frau ins Schwäbische ziehen. Allein schon mit Blick auf den krassen Altersunterschied nahm die 5. Kammer des Gerichts an, dass es sich um eine Scheinehe handelt und wies die Klage ab. Zudem sprechen nach Auffassung des Gerichts zahlreiche Indizien für das Vortäuschen einer echten Ehe. Vor dem kulturellen und religiösen Hintergrund des tunesischen Mannes sei es nur schwer vorstellbar, dass ein bei Eheschließung 25-jähriger Mann mit "ernsthafter und dauerhafter Eheführungsabsicht die Ehe mit einer bei Eheschließung 83-jährigen Frau schließt". Ferner sei die Ehe ohne jegliche Feierlichkeit und ohne Austausch von Eheringen geschlossen worden. Bei der Hochzeitszeremonie seien weder die in Tunesien lebende Familie des Mannes noch die dort lebenden Bekannten der Ehefrau, sondern lediglich Mitarbeiter des Standesamtes anwesend gewesen. Sowohl die Familie des Mannes als auch die Bekannten der Ehefrau wüssten bis heute noch nichts von der Ehe. Die Ehefrau war bereits wenige Tage nach ihrer Heirat im Mai 2004 nach Deutschland zurückgekehrt und hatte ihren Mann lediglich einmal an Weihnachten 2004 besucht. Die in die Bundeshauptstadt zitierte Backnangerin wurde vom Verwaltungsgericht intensiv befragt. Sie machte mehrfach widersprüchliche Angaben zu ihren Beweggründen für die Heirat. So hatte sie unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Nordafrika behauptet, von ihrem Mann bedroht worden zu sein und die Ehe nur aus Angst geschlossen zu haben. Später hatte sie dann angegeben, dass dieser Vorwurf frei erfunden sei. Sie habe damit lediglich eine Annullierung der Ehe erreichen wollen, um ihre Witwenrente wieder zu erhalten. Sie gab noch eine weitere Version zum Besten: Ihr tunesischer Ehemann habe gedroht, sich umzubringen, wenn sie ihn nicht heirate. Deshalb habe sie aus Mitleid mitgemacht. Nach Auffassung der Richter entspricht solches Verhalten nicht einem freiwilligen Entschluss, eine ernsthafte eheliche Gemeinschaft zu führen. Die Vermutung eines vorrangigen Interesses des tunesischen Mannes an einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik werde nicht dadurch widerlegt, dass er in Tunesien berufstätig sei und sich dort auch beruflich fortbilde, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Berliner Gerichtes. Denn die Arbeit in Tunesien schließe es nicht aus, dass der Mann ein Leben in Deutschland mit den hier bestehenden Verdienstmöglichkeiten einem Leben in seiner Heimat vorzieht. Möglicherweise, so die Richter, bildet er sich beruflich nur deshalb weiter, um Vorsorge für den Fall zu treffen, dass ihm das Aufenthaltsrecht versagt wird. Das Verwaltungsgericht Berlin ist für Visumsstreitigkeiten in erster Instanz allein zuständig. Dabei geht es hauptsächlich um Visa zum Nachzug von Familienmitgliedern. Da die Verfahren einerseits von besonderer Dringlichkeit sind und andererseits oft eine zeitintensive Sachverhaltsaufklärung erfordern, binden sie erhebliche Ressourcen des Verwaltungsgerichts. Hinzu kommt die seit Jahren steigende Zahl solcher Fälle im Jahr 2004 über 2 600. Soweit die Visa-Verfahren den Nachzug von Ehegatten betreffen mindestens 30 Prozent aller Fälle , wird in der Regel darum gestritten, ob der ausländische Ehegatte tatsächlich die Absicht hat, eine Ehe in Deutschland zu führen oder ob die Ehe nur dazu dient, einen sonst nicht möglichen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: 27jähriger Tunesier erhält kein Familienzusammenführungsvisum
#133448
25/10/2005 11:58
25/10/2005 11:58
|
Joined: Aug 2005
Beiträge: 281 Geisenhausen
Feivel
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Aug 2005
Beiträge: 281
Geisenhausen
|
Hi All, also immerhin kam die Dame in ihrem hohen Alter noch bis nach TN - mein Opa (85) kommt nicht mal mehr vom Bett allein zur Toilette, will damit sagen, dass mir diese Dame schon noch sehr beweglich vorkommt Dem jungen Mann würde ich raten, für den Fall, dass er in Gebiete vordringen will, die evtl. schon lange keiner mehr vor ihm gesehen hat, den Meissel mitnehmen soll, weil Staubwedel reicht für diese Spinnweben nicht mehr, aber vielleicht täuschen wir uns da auch nur. Aber, vielleicht ist der Hintergrund der Ehe ganz anders und wie definieren wir Liebe? Da ist eine alte und einsame Frau, die sich noch einen Urlaub in TN leisten kann und dort jemanden findet, der ihr zuhört, sich mit ihr unterhält, sich um sie kümmert (Lätzchen und füttern udgl. ), also ihr alles bietet, was sie hier so vermisst. Wieviele alte Menschen hier sind allein, absolut allein und sterben ohne dass es jemanden interessiert oder dass es jemand über Wochen oder Monate hinweg bemerkt. Ich denke schon, dass der tunesische Mann hier an seinen Vorteil denkt, aber sicher auch die alte Dame und dass sie an die wahre Liebe glaubt, denke ich nicht, weil sonst hätte sie nicht so widersprüchliche Aussagen gemacht. Wie erklärt man das aber auch der lieben buckligen Verwandtschaft? Vielleicht hatte die Dame auch überhaupt nicht die Möglichkeit, ihrer Verwandtschaft zu berichten, weil keiner da ist für sie? Dass er nichts erzählt ist mir schon klar, weil wenn seine Familie an Traditionen festhält, was wäre da los? Ich würde jetzt nicht unbedingt Scheinehe sagen, aber mir kommt das wie eine beabsichtigte Nutzgemeinschaft vor und besagte Dame ist jetzt durch die deutsche Gerichtsbarkeit eingeschüchtert. Muss da nur mal daran denken, wie mein Opa jedesmal in Ehrfurcht erstarrt, wenn ein Brief von den Behörden kommt und wie verunsichert er da ist. Die Dame hätte sich nur nicht in TN verheiraten sollen, weil solche Herren bieten sich auch in D an und dann wäre es für alle Beteiligten wesentlich einfacher gewesen. Wunderschönen Tag wünscht Euch, Feivel
|
|
|
|
|
|
|
|
|