27jähriger Tunesier erhält kein Visum für Umzug zu 84 Jahre alter Ehefrau
Die Behörden müssen einem 27jährigen Tunesier kein Visum erteilen, damit er zu seiner 84 Jahre alten Ehefrau nach Deutschland ziehen kann. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter erkannten auf einen besonders krassen Fall von Scheinehe. Der Tunesier hatte die Deutsche im Mai 2004 in seiner Heimat geheiratet.

Das Berliner Verwaltungsgericht ist für die Visumstreitigkeiten aus allen deutschen Auslandsvertretungen in erster Instanz allein zuständig. Der Tunesier, dessen Klage gegen die zuständige Konsularbehörde, abgewiesen wurde, kann gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch in die Berufung gehen. (Az.: VG 5 V 67.04 vom 29. Juli 2005).

Ausländer haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Visums-Anspruch auf ein Visum, wenn sie mit einem deutschen Ehepartner die Ehe führen wollen. Im Fall des Tunesiers ging die 5. Kammer des Gerichts schon im Hinblick auf den Altersunterschied der Eheleute von einer Scheinehe aus.

Weitere Indizien aus Sicht der Richter: Sowohl die Familie des Mannes als auch die Bekannten der Ehefrau wüßten bis heute nichts von der Ehe. Schließlich habe die Ehefrau mehrfach widersprüchliche Angaben zu ihren Beweggründen für die Eheschließung gemacht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat sich mit einer steigenden Zahl von Visumstreitigkeiten zu befassen. 2004 gingen 2667 Visa-Verfahren ein. In etwa jedem dritten Fall geht es um den Nachzug von Ehegatten oder ob die Ehe nur dazu dienen soll, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. dpa

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