Hallo Kamerli, noch was betreffs der Gültigkeit der Papiere: das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate nach Ausstellung gültig. Er muss bei der Botschaft anfragen, ob sie es schon bekommen haben. Anfragen hier in der CH betreffs dem Status bringen nichts. Habe mich dumm und dämlich telefonier und nichts erhahren. Alle übrigen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die Geburtsurkunde durfte sogar nicht älter als drei Wochen sein, gemäss Aussage auf dem Standesamt. Wenn Du den Termin hast musst Du allenfalls nochmals eine beantragen, damit es keine Probleme gibt. Gruss Iris