Hi an alle,

hier verwechselt Ihr wohl bissle die Bezeichnungen. An den Fristen hat sich (in D) noch nix geändert. Hier noch mal gaanz grob, andere Kriterien lass ich ausser Acht:

Nach einer 2jährigen Ehezeit, hat der ausländische Partner das "eigenständige Aufenthaltsrecht", d.h. seine Aufenthaltserlaubnis kann unabhängig vom Weiterbestand der Ehe verlängert werden.

Nach 5 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis kann jeder Ausländer die "Niederlassungserlaubnis" erhalten (=unbefristete Aufenthaltserlaubnis). Ausländer, deren Ehe mit Deutschen weiterhin besteht, können diese Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren erhalten.

Ich hoffe, jetzt ist der Teil bissel klarer.

@haase
Geh doch über Suchfunktion, da wirst du detaillierte Angaben finden zu den möglichen Visa.

Liebes Grüßle
[winken2]