Hi an alle,
hier verwechselt Ihr wohl bissle die Bezeichnungen. An den Fristen hat sich (in D) noch nix geändert. Hier noch mal gaanz grob, andere Kriterien lass ich ausser Acht:
Nach einer 2jährigen Ehezeit, hat der ausländische Partner das "eigenständige Aufenthaltsrecht", d.h. seine Aufenthaltserlaubnis kann unabhängig vom Weiterbestand der Ehe verlängert werden.
Nach 5 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis kann jeder Ausländer die "Niederlassungserlaubnis" erhalten (=unbefristete Aufenthaltserlaubnis). Ausländer, deren Ehe mit Deutschen weiterhin besteht, können diese Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren erhalten.
Ich hoffe, jetzt ist der Teil bissel klarer.
@haase
Geh doch über Suchfunktion, da wirst du detaillierte Angaben finden zu den möglichen Visa.
Liebes Grüßle
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