Zitat: Solltet ihr Euch vor Ablauf von neuerdings 5 Jahren scheiden lassen, wird er aufgefordert das Land zu verlassen. Wie massiv sie hierauf werden kann ich Dir nicht sagen. Aber lt. Recht hat er dann keinen Aufenthaltsanspruch mehr.
Ist das neu? Denn die meisten Ausländer/innen die mit einem/r Deutschen verheiratet sind bekommen doch nach ca 3 Jahren die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.