Hallo Katrin Marhaba :-)
Nein, er hat keinerlei Ansprüche, nur den, dass Du DICH zu 100% dazu verpflichtet musst finanziell für ihn einzustehen in der Zeit seines Visums-Aufenthaltes. Es ist ohnehin sehr schwer ihn hierein zu holen. LEichter ist es, ihn dort zu heiraten, dann hier einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen (Fangfragen, die daraufhin neuerdings folgen, kann man sich vorher darauf vorbereiten, jeder RA mit SChwerpunkt Ausländerrecht hat Vordrucke vorrätig)
Wenn Du ihn heiratest und die Ehe ist nach Befragung Glaubhaft, kann er kommen. Dann hat er auch einen Anspruch auf Arbeitserlaubnis. Vorher nicht! Da er in Tunesien arbeitslos ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass sie ihn überhaupt hier rein lassen auf normalen Besuchsvisum.
Solltet ihr Euch vor Ablauf von neuerdings 5 Jahren scheiden lassen, wird er aufgefordert das Land zu verlassen. Wie massiv sie hierauf werden kann ich Dir nicht sagen. Aber lt. Recht hat er dann keinen Aufenthaltsanspruch mehr.