hallo aya,
so stehts geschrieben....
Zitat:
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates vom 22.12.2003 ist seit 01.06.2004 grundsätzlich eine schengen-weit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,-€) erforderlich. Diese Versicherung sollte nach Möglichkeit vom Antragsteller im Heimatland, kann aber auch vom Einlader abgeschlossen werden.
ist ja auch eine nützliche sache. stell mal vor, der gast bricht sich zum beispiel ein bein und muß operiert werden...
würde wohl den finanziellen rahmen des einen oder anderen in erhöhtem maße sprengen......