Hallo,

nach meinem Wissen, wird da geschieden, wo der Lebensmittelpunkt der Familie ist/war - in diesem Fall war das wohl Deutschland, oder? Ebenso gilt das Eherecht des Landes, in dem man sich überwiegend aufhält - hier also auch Deutschland.
Wenn Du Dich bei einem Anwalt beraten lassen hast, konnte der Dir nichts dazu sagen? Hier in München gibt es Anwälte, die sich auf binationales Familienrecht spezialisiert haben. Vielleicht solltet Ihr mal einen von denen aufsuchen.
LG Anna