@Karmoussa
Und die Moral der Geschichte: man kann nicht alles im Leben haben, und die Frauen wissen im Voraus worauf sie sich einlassen und nehmen es bewusst in Kauf, weil ihnen anscheinend deine Staubsaugerparabel irrelevant erscheint verglichen mit dem Aufbluehen einer Leidenschaft, die frau bis dahin fuer tot erklaert hat. Anders gefragt: was nuetzen geregelte Verhaeltnisse wenn sie Gefuehle auf Raten abtoeten. Und du hast es auch nicht anders gemacht, was bringt dich sonst dazu eine Liaison mit einem 15 Jahre juengeren arabischen Rasputin einzugehen, wenn nicht das Beduerfnis aus der frischen Quelle des Lebens zu schoepfen.
Und dass die Tunesier ihre Sprache nicht beherrschen halte ich fuer einen Witz, man darf zwar uebertreiben aber doch nicht so. Ist es nicht so dass die Tunesier schneller und besser Deutsch lernen als die Deutschen Arabisch?
Es ist ausserdem ein Unterschied, ob ich meiner Partnerin aus freien Stuecken helfe oder ob ich es aufgrund einer vorgegebenen Situation als Gegenleistung bzw. Zwang ansehe, man heiratet nicht nur den Mann sondern auch ein bisschen von der Kultur mit, denn ich denke kein Tunesier kann sich mit der Rolle eines Vollzeit-Hausmannes anfreunden.
Den Vorschlag von Tornado, ein Lehrbuch fuer Frauen zu schreiben finde ich gar nicht verkehrt, aber noch besser und effizienter waere doch eins fuer tunesiesche Maenner, die aus total falschen Vorstellungen und Unwissenheit kostbare Jahre ihres Lebens verspielen, und wenn sie aufwachen dann ist es in der Regel schon zu spaet, dann ist die Saftquelle versiegt und sie vegetieren nur noch dahin als seelisches Truemmerhaufen.
Abgesehen davon dass Erfahrungen niemals uebertragbar sind.
@Tornado
Ich komme auf deine Frage zurueck bezgl. dem Loswerden des Partners, wenn es nicht funktionniert, wie es sich die Frau vorgestellt hat, dann ist die Frau nie um einen Grund verlegen um den ehemaligen Romeo in die Wueste zu schicken. Was mich dann auf die Palme bringt ist die Einseitigkeit in der Beurteilung, nur Richter und Staatsanwaelte aber weit und breit weder Angeklagter noch Rechtsanwalt.