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Re: Altersunterschied
#131271
27/07/2005 13:38
27/07/2005 13:38
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323 Kreis Stuttgart
indovina
Member
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323
Kreis Stuttgart
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@demahom Zitat: Das mit den Behörden und dem Altersunterschied ist Quatsch. Wenn wir hier unterwegs sind, hat sich noch niemand aufgeregt, wir hatten auch noch nie eine Kontrolle zu Hause von der ABH.Im Gegenteil, wir mußten jetzt seinen Paß verlängern lassen und ihm wurde der Vorschlag gemacht, die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder wenn er es will, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Er überlegt noch..............
Daß das Quatsch ist, kannst Du so nicht behaupten. Wenn Ihr noch nie eine Kontrolle hattet, ist das ja schön für Euch. Wir hatten auch noch keine. Aber man darf nicht die Augen davor verschließen, dass die ABH die Möglichkeit hat, diese Überprüfungen durchführen zu lassen, wenn ein Mitarbeiter den Eindruck hat, hier könne es sich um eine Scheinehe handeln.
Auszug aus der homepage einer Rechtsanwaltskanzlei: palm-bonn.de
Verdachtsmomente einer Scheinehe Überdies ist es der Ausländerbehörde selbstverständlich auch freigestellt, eigene Erkundigungen über eine mögliche Scheinehe einzuholen. Verdachtsmomente, die zu einer solchen Scheinehenprüfung führen, sind etwa große Altersunterschiede zwischen Eheleuten, Zweitwohnungen (bei im Übrigen bescheidenen Lebensumständen) oder die Existenz von notariellen Eheverträgen, die weitgehend vermögensrechtliche und unterhaltsrechtliche Wirkungen ausschließen. Umstände, die Zweifel am tatsächlich bestehenden Willen zur Begründung einer ehelichen Lebensgemeinschaft begründen, können sich auch aus dem bisherigen Aufenthalt eines Ausländers ergeben, wenn dieser z. B. vor seiner Eheschließung über einen längeren Zeitraum vergeblich versucht hat, ein dauerndes Bleiberecht im Bundesgebiet zu erhalten, und sich seiner drohenden Abschiebung durch Untertauchen entzogen hat (Vgl. BVerfG Beschluss v. 05.05. 2003 -2 BvR 2042/02). Ausländerbehörden prüfen im Fall eines sich aufdrängenden Verdachts mitunter nach, ob sich weitere Anhaltspunkte für die Existenz einer Scheinehe ergeben. Beobachtungen von Außendienstmitarbeitern der Ausländerbehörde, dass die Eheleute trotz der Angabe einer gemeinsamen Meldeadresse nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben oder aber einer der Eheleute nur sporadisch erscheint, gefährden dann die Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Es ist auch möglich, dass Nachbarn oder Freunde, selbst Kinder befragt werden, ob es sich um eine wirkliche Ehe handelt oder eben nur der Anschein einer solchen erweckt wird.
Erfahrungsbericht einer Überprüfung: http://people.freenet.de/scheinehe/
Es muß zwar nicht zwingend so kommen, aber es könnte. Und das wollte ich hier einfach noch mal anmerken.
Grüßle ![[winken2]](graemlins/winken2.gif)
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