@ dina
Wenn er nochmal heiraten will, muss er die Scheidung auf jeden Fall in Tunesien noch ein 2. Mal durchführen. Das macht er über das Gericht bzw. über einen Anwalt. Der Ehepartner muss dann angeschrieben/eingeladen werden und könnte ggf. widersprechen. Wenn der Partner nach einem bestimmten Zeitraum ( zwei Wochen, zwei Monate...?? Ich weiß es nicht) gar nicht reagiert, gilt das als Einverständnis zur Scheidung.
Ausnahme:
Wenn er die Hochzeit nie in Tunesien (bzw. über das Konsulat) angemeldet hatte, obwohl er dazu verpflichtet war (was wohl vorkommt...), dann steht in seiner Geburtsurkunde auch keine Ehe oder Scheidung vermerkt. Wenn er in Tunesien eine Tunesierin heiraten will, dann kann er das wahrscheinlich ohne Probleme tun, bei einer Europäerin nicht...