http://www.tunis.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__deutsch,property=Daten.pdf

T O U R I S T E N V I S U M
(Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)
PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :

1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als die beantragte Aufenthaltsgenehmigung)

2) 1 Foto

3) Einladung mit Kostenübernahme nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in
Deutschland wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der
zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich. Evtl.
Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel

4) evtl. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt.

5) Bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug

6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer

7) Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums
- Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- Letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

8) Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen

9) Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung

10) Renter/Personen ohne Beruf
- Rentnerausweis falls vorhanden

11) Studenten/Schüler
- Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung

12) Minderjährige
- zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung des Vaters

ALLE GENANNTEN UNTERLAGEN MÜSSEN IM ORIGINAL, IN DEUTSCHER ODER FRANZÖSISCHER SPRACHE SOWIE MIT EINER DEUTLICH LESBAREN FOTOKOPIE VORGELEGT WERDEN .
DIESE LISTE IST NICHT ERSCHÖPFEND.
ZUSÄTZLICHE PAPIERE KÖNNEN NACH
ANTRAGSÜBERPRÜFUNG ANGEFORDERT WERDEN .
ABER AUCH DIES GARANTIERT NICHT DIE AUTOMATISCHE ERTEILUNG EINER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG.
Bearbeitungsdauer: min. 48 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage