Hallo,
wir hatten eine Verwante aus Marokko nach Deutschland eingeladen, als Touristin. Die Behörden hatten auf jedenfall einen Nachweis dafür verlangt, dass sie auch wieder zurück nach Marokko fahren wird. Bei ihr war der Nachweiss, dass sie sich in den Schulferien befand und nach den Ferien natürlich die nächste Klasse besuchen wird. Sie war 18. 
Also ein Nachweiss für die Rückkehr ist definitiv notwendig. In welcher Form auch immer, ihr müsst glaubhaft machen, das diejenige Person auch zurückfahren wird.
Ich hoffe mit diesem Bsp. konnte ich dir eine Orientierungshilfe geben.
 MfG