Das stimmt nicht ganz Nela. Dort steht "kein Eintrag" Wenn man dann beim OLG an einen Richter gerät so wie wir, der das nicht als "ledig" anerkennt, dann braucht manfür das OLG (!!!nicht für die Botschaft!) eine Ledigkeitsbescheinigung oder eine eidesstattliche Versicherung. Bei uns war übrigens eine eidesstattliche Versicherung des Vaters gewünscht!