Um mal wieder zum Thema zurückzukommen!!!!

Vielleicht geht es gar nicht um den Einkommensnachweis der Verlobten in Deutschland sondern des Verlobten in Tunesien:

Mir wurde beim hiesigen Standesamt gesagt (und ich habe es auch schwarz auf weiß), daß ein Einkommensnachweis meines Verlobten vorliegen muß, weil davon die Gebühren, zwischen 10 und 650 Euro, beim OLG Hamm abhängig sind.