Ich versuche mich hier selbst zu beruhigen und habe da mal in uralten Beiträgen gestöbert und habe das gefunden, ich hoffe dass die Regelung noch aktuell sind. Ich glaube Claudia [winken1] weiß bestimmt ob die noch aktuell sind, oder?

Wie auch immer mir ist ein Stein vom Herzen gefallen, aber ich warte mal trotzdem ab was kommt, man kann ja nie wissen!

Moderatorin
Benutzer # 2 erstellt am: 16. Oktober 2004 07:09

Einem Deutschen Staatsbürger darf man eine Eheschließung mit einem Ausländsichen Staatsbürger nicht untersagen.
Wenn die Ehe im Ausland (hier in Tunesien) geschlossen wird, muß der Ehemann dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragen.

Da kommt es auf Einkommen (egal ob vom Staat oder Gehalt) nicht drauf an.

Man prüft dies ab und an, spielt aber keine Rolle ob der Mann die Einreise bekommt oder nicht, da sie verheiratet sind und ein großer Unterschied zwischen Besuchervisum und Familienzusammenführung besteht.

Claudia

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Orientreisen mit Muriel Brunswig

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steffihamm

Mitglied
Benutzer # 2205 erstellt am: 17. Oktober 2004 00:51

Ja, aber es gibt auch einige die hier heiraten wollen, und das machen die hier einen so ziemlich schwer.

Aber ich hoffe, das ist nicht aussichtslos.

Ne, ne - wie gut das ich meine Verlobten in 13 Tagen und 12 Stunden sehe werde----

Gott sei Dank

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Warum lässt Gott das viele Leid zu?

Weil es so schwer ist, die Frage nach dem Leid zu beantworten, haben viele Menschen Probleme, an einen wirklichen Gott zu glauben. -----------------------------------
Gruss Stefanie

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Claudia Poser
Moderatorin
Benutzer # 2 erstellt am: 17. Oktober 2004 10:14

Wer in Deutschland heiraten möchte da gilt das gleiche und der Mann kommt nicht mit einem Besuchervisum nach Deutschland, es ist zwar ein Touristenvisum aber mit dem Vermerk Eheschließung.

Und auch das kann und darf nicht abgelehnt werden, außer wenn der Partner/in starffällig war oder irgend wann mal illegal sich ohne Visa irgend wo aufgehalten hat.

Claudia

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Orientreisen mit Muriel Brunswig

erstellt am: 22. Oktober 2004 08:52

Guten Morgen alle miteinander!!!

Da ich denke, das dieses Frage doch immer wieder interessant ist, hab ich einen Rechtsanwalt für Familienzusammenführung gefragt, wie es mit einem Visum aussieht, wenn ich z.b. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, bzw Harzt4 erhalte. Denn ich glaube noch minimaleres Einkommen kanns ja nicht geben Die Antwort kopiere ich jetzt im genauen Wortlaut hier rein:
Hallo,

der Bezug von Sozialhilfe spielt nach den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz bem Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen keine Rolle, d.h., das Visum ist trotzdem zu erteilen.
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Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert

Ich hoffe das ich einigen von euch helfen konnte

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Liebe Grüße
Babs