hi sweta,
die botschaft darf beim heiratsvisum keine verpflichtungserklärung verlangen! diese wird erst bei der ABH gemacht, wenn alle weiteren unterlagen auch dort vorliegen. (fakt ist, du mußt bescheinigungen über alle verdienste und auch ausgaben mitbringen, danach wird dann berechnet wie es mit dem bedarf der einzelnen personen aussieht, ausserdem eine wohnraumbescheinigung-sprich mietvertrag)