Claudia meint die Befragungen, die oft gemacht werden, wenn die zuständige Ausländerbehörde den Verdacht auf eine Scheinehe hat. Meist trifft das eben Paare, die sich im Ausland kennengelernt haben, besonders, wenn dann noch ein gravierender Altersunterschied vorliegt. Diese "Verhöre" sind aber nicht obligatorisch, sondern die Einberaumung liegt im Ermessen der ABH. Es kann einen aber auch nach der Eheschliessung noch treffen, wenn z.B. aus beruflichen Gründen plötzlich ein Partner z.B. unter der Woche woanders wohnt oder "liebe" Nachbarn einfach eine Anzeige machen. Es muss sozusagen niemanden treffen, kann aber jeden. Die Fragen sind sehr intim zum Teil, bei bereits bestehender Ehe können auch noch die Wohnungen untersucht werden, ob Wäsche etc. da ist und Alles darauf hindeutet, dass wirklich eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht.
Ich lebe mit meinem LAG seit gut 2 Jahren zusammen - aber ich glaube, bei den Fragen, die die stellen können, hätte ich auch Probleme. Allerdings könnte ich als "Ausgleich" wenigstens seine Klamotten im Schrank zeigen und darauf verweisen, dass nur ein Bett mit 2 Kissen da ist [Winken]

Übrigens - ich habe meinen mittlerweile Ex-Mann im September kennengelernt, 3 Tage später stand fest, dass wir heiraten wollen, im Dezember verlobt und im April geheiratet. Da er bei der Bundeswehr war, haben wir uns bei der Hochzeit "netto/netto" vielleicht 8 Wochen gekannt.... Hielt immerhin 15 Jahre [Winken] Allerdings..... er hatte von Anfang an eine Aufenthaltserlaubnis.....