Hallo Lisa,
aus leidgeprüfter Erfahrung:
Ist der zu Einbürgende Ausländer mit einer dt. verheiratet, so besteht nach 3 Aufenthalt die Möglichkeit auf Ermessenseinbürgerung, d.h., wenn Deutschtest absolviert ist, Frau nachgewiesen hat, dass sie deutsch seit Generationen ist, die Finanzen stimmen, etc. kann eingebürgert werden.

Einbürgerungsausschließend ist, wenn der Mann Geld vom Staat erhält (Ich-Ag, Arbeitslosengeld, Überbrückungsgeld, etc.)

Man hat keinen Rechtsanspruch auf diese Art von Einbürgerung, aber i.A. wird sie erteilt.

Anspruch hat man ansonsten nach 8 Jahren, unabhängig von der Nationalität der Ehefrau.
Gruß
Katja