http://www.einbuergerung.de/index2.htm

http://www.pass-her.de/

Lisa - ich hatte damals nachgefragt, da war die Info der ABH: sollte der ausländische Ehemann nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis dazu fähig sein, den Lebensunterhalt der Familie bestreiten zu können, den Deutschtest zu absolvieren etc, dann wäre er dazu berechtigt, die Staatsbürgerschaft nach 3 Jahren zu beantragen...
Seit 1.1. diesen Jahres gibt es aber zur Staatsbürgerschaft wieder andere Richtlinien - schau mal unter den Links... da findet man sicher eine korrekte Antwort...