Hallo Noo,

ich habe auch eine Frage an Dich:

mein Mann ist seit Sommer 2001 in deutschland besitzt seit Sommer 2004 unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Nun überlegt er, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Welche Voraussetzungen muss er dafür erfüllen?
Wie lange dauert so eine Bearbeitung?
Muss er einen Job nachweisen? (momenatn ist er arbeitslos, offiziell sind wir beide gemeinsam in der Elternzeit)

Wir wohnen übrigens in Sachsen.

Wir sind schon soweit, dass wir uns einen Antrag haben zuschicken lassen, wo ich meine deutsche herkunft nachweisen muss. Das haben wir aber bisher nicht gemacht, weil mein mann erstmal wissen will, was noch auf ihn zukommt. Bei unserer ABH hüllen sie sich in Schweigen, wollen alles erst später in einen persönlichen term besprechen.

Danke schonmal!

LG

Andrea