Hallo Noo! 
Super, dass du hier so bereitwillig hilfst   
![[daumen]](graemlins/daumen1.gif) 
  Hab ich das richtig verstanden, dass TN-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu 1 Jahr bekommen, wenn sie einen Sprachkurs machen? Was mich immer ein bißchen irritiert sind diese Verpflichtungserklärungen. Muss man für die Versicherung aufkommen oder die gesamten Kosten bei z.B. Krankenhausaufenthalt übernehmen? Da könnten ja schlimmstenfalls tausende von Euro auf einen zukommen... Muss man den Kurs zuerst buchen oder erst Antrag in TN stellen?
Gruß, SS   
![[katze2]](graemlins/katze2.gif)