Hallo Doreen,

also dein Au-Pair Mädchen kann in dem ersten Jahr ihres Aufenhaltes einen Wechsel des Aufenthaltszweckes beantragen. Leider ist es für tunesische Staatsangehörige schwer eine Genehmigung zur Ausbildung zu bekommen. Aber sie kann auf jeden Fall einen Sprachkurs machen (1 Jahr). Dazu muß sie spätestens 11 Monate nach der Ersteinreise einen Antrag auf Verlängerung der Niederlassungserlaubnis stellen (früher Aufenthaltsbewilligung), für einen Sprachkurs. Sie braucht jemand mit ausreichendem Erwerbseinkommen der sich für sie verpflichtet. Das heißt das jemand eine Verpflichtungserklärung unterschreiben muß, dass er für alle Kosten die entstehen aufkommt (Krankenversícherung, eventuell Abschiebungskosten usw.)Sie muß sich in einer Sprachschule anmelden auch VHS mit einem Kurs von wöchentlich 18 Stunden. Und ihr muß Wohnraum zu Verfügung gestellt werden. Durch das neue Ausländergesetz hat sich viel verändert. Es könnte sein, dass auch eine Ausbildung möglich wäre. Da kann ich dir am Montag genau Bescheid sagen, da muß ich in den Verwaltungsvorschriften nachschauen. Hoffe dir erstmal geholfen zu haben.
Liebe Grüße an dein Au-Pair. Wenn du an weitern Au-Pairs interessiert bist, meine Schwägerin 19 Jahre alt, tunesierin würde auch gerne als Au-Pair nach Deutschland kommen. Vielleicht kennst du ja Familien die eins suchen oder so. Bei mir geht das leider nicht. Da die Muttersprache meines Mannes tunesisch ist.

Grüße Carmen