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Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129836
25/05/2005 13:31
25/05/2005 13:31
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PeppermintPatty Offline
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Hallo,

für alle die es interessiert, ich hatte bei der Botschaft wegen Ausbildung und Visum angefragt, hier die Antwort:

"Das Visum zur Aufnahme eines Studiums ist dann auch nur für das Studium nutzbar. Für die Aufnahme einer Berufsausbildung / Erwerbstätigkeit ist ein Visum zur Arbeitsaufnahme zu beantragen. Dies hat jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn eine Bestätigung der Agentur für Arbeit vorgelegt wird, dass die Arbeitserlaubnis zugesichert wird. Somit sollten Sie sich zunächst bei der Agentur für Arbeit informieren lassen."

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129837
25/05/2005 13:34
25/05/2005 13:34
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Karmoussa Offline
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Zitat:
Wenn jemand hier zum Sprachkurs (wie stehen da die Chancen auf ein Visum??) bleibt,
darf er denn dann nebenbei arbeiten, so auf 400 € Basis?

Nein. Nur als "richtiger Student", dann aber auch nur 90 Tage im Jahr.

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129838
25/05/2005 20:08
25/05/2005 20:08
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BouBou Offline
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Hallo Noo,

ich habe auch eine Frage an Dich:

mein Mann ist seit Sommer 2001 in deutschland besitzt seit Sommer 2004 unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Nun überlegt er, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Welche Voraussetzungen muss er dafür erfüllen?
Wie lange dauert so eine Bearbeitung?
Muss er einen Job nachweisen? (momenatn ist er arbeitslos, offiziell sind wir beide gemeinsam in der Elternzeit)

Wir wohnen übrigens in Sachsen.

Wir sind schon soweit, dass wir uns einen Antrag haben zuschicken lassen, wo ich meine deutsche herkunft nachweisen muss. Das haben wir aber bisher nicht gemacht, weil mein mann erstmal wissen will, was noch auf ihn zukommt. Bei unserer ABH hüllen sie sich in Schweigen, wollen alles erst später in einen persönlichen term besprechen.

Danke schonmal!

LG

Andrea

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129839
25/05/2005 21:10
25/05/2005 21:10
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Salecha Offline
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Hallo Andrea,
mein Mann hat diese Idee auch und war hier in Frankfurt dafür beim Standesamt. Da gibt es eine spezielle Abteilung für Einbürgerungen.Was genau er da alles gebraucht hat, kann ich dir nicht genau sagen, aber Gehaltsnachweis war dabei. Ihm wurde gesagt, dass es bis zu einem Jahr gehen kann. Ist vielleicht aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich [nixweiss1] .
Gruß Ursula

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129840
27/05/2005 08:33
27/05/2005 08:33

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ich hatte gedacht, um die dt staatsbürgerschaft anzunehmen, muss man nach dem erhalt der unbefristeten aufenthaltsgenehmigung noch 5 jahre in d´land leben, um die dt staatsbürgerschaft zu bekommen. soweit ich weiß, geht das nicht direkt nach dem erhalt der unbefristeten aufentshaltsgenehmigung??? [Durcheinander]

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129841
27/05/2005 08:49
27/05/2005 08:49
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nonamec Offline
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http://www.einbuergerung.de/index2.htm

http://www.pass-her.de/

Lisa - ich hatte damals nachgefragt, da war die Info der ABH: sollte der ausländische Ehemann nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis dazu fähig sein, den Lebensunterhalt der Familie bestreiten zu können, den Deutschtest zu absolvieren etc, dann wäre er dazu berechtigt, die Staatsbürgerschaft nach 3 Jahren zu beantragen...
Seit 1.1. diesen Jahres gibt es aber zur Staatsbürgerschaft wieder andere Richtlinien - schau mal unter den Links... da findet man sicher eine korrekte Antwort...

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129842
27/05/2005 09:04
27/05/2005 09:04

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Hallo Lisa,
aus leidgeprüfter Erfahrung:
Ist der zu Einbürgende Ausländer mit einer dt. verheiratet, so besteht nach 3 Aufenthalt die Möglichkeit auf Ermessenseinbürgerung, d.h., wenn Deutschtest absolviert ist, Frau nachgewiesen hat, dass sie deutsch seit Generationen ist, die Finanzen stimmen, etc. kann eingebürgert werden.

Einbürgerungsausschließend ist, wenn der Mann Geld vom Staat erhält (Ich-Ag, Arbeitslosengeld, Überbrückungsgeld, etc.)

Man hat keinen Rechtsanspruch auf diese Art von Einbürgerung, aber i.A. wird sie erteilt.

Anspruch hat man ansonsten nach 8 Jahren, unabhängig von der Nationalität der Ehefrau.
Gruß
Katja

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129843
27/05/2005 09:20
27/05/2005 09:20
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Karmoussa Offline
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Zitat:
Anspruch hat man ansonsten nach 8 Jahren, unabhängig von der Nationalität der Ehefrau.

Dies tut sogar gelten, wenn man mit einer Halbrussin verheiratet sein tut. [Winken]

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129844
27/05/2005 09:24
27/05/2005 09:24
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BouBou Offline
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Als mein mann seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekam, hat die Sachbearbeiterin direkt gefragt, ob und wann er den deutschen Pass beantragen will. Da war nichts mit 5 Jahren Wartezeit. Damals wollte mein Mann aber noch nicht.

Habe ich das jetzt richtig verstanden.

Er muss den Deutschtest bestehen - kein Problem, er spricht mittlerweile fließend deutsch und schreibt jeden Tag dutzende deutsche SMS und Mails.

Er muss schon mindestens 3 jahre in D sein - er ist schon 4 Jahre hier.

ich muss seit Generationen deutsche sein - kein Problem, mein Vater musste schon bei seiner Verbeamtung nachweisen, dass er seit mehreren generationen arischer Abstammung ist.

Die Finanzen müssen stimmen, ohne dass er geld vom Staat bekommt. - Ok, momentan bekommen wir Geld vom Staat (weil wir beide in der >Elternzeit sind), ansonsten habe ich einen gut bezahlten Job, so dass wir uns selbst, wenn er ewig Hausmann spielt, sehr gut ohne staatliche Mittel leben können.

Wir bzw. mein Mann haääte (n) also alle Voaraussetzungen erfüllt?! Und dauert die Bearbeitung dann wirklich bis zu einem ganzen Jahr?

LG

Andrea

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129845
27/05/2005 09:24
27/05/2005 09:24

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Zitat:
kann mir jemand etwas dazu sagen, wie es mit familienzusammenführung und aufenthalt aussieht, wenn eine deutsche frau ohne arbeit, mit 4 kindern (eins vom tunesischen partner) in TN geheiratet hat? gibt es da probleme, oder funktioniert das etwa auch reibungslos???

kann mir da wirklich NIEMAND etwas zu sagen? [nixweiss1]

einen sonnigen tag zusammen!

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129846
27/05/2005 09:41
27/05/2005 09:41

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Hallo Andrea,
ja so ist es....es kann noch länger als ein Jahr dauern...in Berlin sind es zur Zeit 3-6 Monate.

ich denke, bis auf das Geld vom Staat dürften bei Euch dann keine probleme auftauchen.

Karmoussa: [hammer]

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129847
27/05/2005 10:39
27/05/2005 10:39

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@Crazy

warum sagst du nichts dazu, wenn du meinst dass man dazu was sagen kann?

Ich dachte Familienzusammenführung ist einkommensunabhängig. Und ansonsten sag ich dazu lieber nichts.

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129848
27/05/2005 10:42
27/05/2005 10:42

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ups, tut mir leid, da habe ich die Läner verwechslet und erst jetzt oben gelesen. Tut mir leid, nehme alles zurück. [Schüchtern]

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129849
28/05/2005 17:48
28/05/2005 17:48

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hallo corinna,
wie meinst du, du hast die läner (länder?) verwechselt???
ich wollte nur wissen, ob nicht doch irgend jemand irgendwelche infos zu meiner selbst gestellten frage hat.... [nixweiss1]

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129850
02/06/2005 17:11
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Hallo an alle,

sorry das ich jetzt erst antworte. Ich war im Urlaub und habe nicht damit gerechnet so viele e-Mails von euch zu bekommen. Das ist ein wenig viel aufeinmal.

Na ja also an ss.
Bei der Verpflichtungserklärung musst du alle Kosten tragen wenn was passiert. Also schließt man vorab eine Krankenversicherung ab dann bist du abgedeckt. Es gibt auch eine Abschiebekostenversicherung.

An BouBou

also die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt er nach 3 Jahren er muß arbeiten gehen und keine Straftaten haben sowie deutsch sprechen. Aber dafür ist die Ausländerbehörde nicht zuständig.
Das macht das Ordnungsamt oder das Regierungspräsidim. Man muß nicht unbedingt die unbefristete Niederlassungserlaubnis haben.

Ich werde versuchen euch richtig zu beraten bin jetzt auch wieder regelmäßig dabei. Bis bald und grüße an alle.

Carmen

Re: Visa/ Aufenthaltsgenehmigung #129851
10/06/2005 21:17
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Cengaber Offline
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Hallo, toll dass ich so ein Forum gefunden habe. Hoffentlich kann ich hier eine Antwort auf mein Problem finden. Ich möchte ein Au Pair aus Marokko anwerben. Habe mich auch ausführlich hierzu informiert und alle Bedingungen erfülle ich auch (Wohngrösse, etc. ). Jedoch eine Unsicherheit herscht bei mir. Denn ich weiss nicht ob mein Einkommen überprüft wird, wenn ja wie hoch der sein muß. Und was alles als Einkommen gezählt wird? Z.B Lohn, Mieteinnahmen etc.
Habe drei Kinder.
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.

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