Hallo, ich bitte Dich hiermit erneut darum, Deinen Standesbeamten zu fragen, ob er genau Bescheid weiss.
Denn eine Ledigkeitsbescheinigung eines T wird in D nicht anerkannt!
Darum wird ja beim OLG die Befreiung der Ledigkeitsbescheinigung beantragt.
Warum sollte dies in Deinem Fall jetzt anders sein?
Da wirst Du nicht drumherumkommen.
Um den Antrag beim OLG zu stellen, müssen alle Papiere zur Hochzeit beim Standesamt vorliegen.
Auch das Formular "Beitritt zur Anmeldung der Eheschliessung".
Bitte sprich noch mal mit Deinem Standesbeamten, denn mir ist es unerklärlich, wie er sagen kann, dass das Konsulat in München die Bescheinigung ausstellt, wenn diese in D gar nicht anerkannt wird........