Zitat:
dein verlobter muß in tunis einen antrag zur erteilung eines eheschließungsvisums stellen.
erst danach tritt deine ABH irgendwann in kraft, nämlich genau dann, wenn dieser gestellte antrag von tunis dorthin übermittelt wird. und auch erst dann bekommst du eine aufforderung verschiedene unterlagen vorzulegen, das variiert oftmals von bundesland zu bundesland.
beim standesamt kannst du um eine liste der benötigten unterlagen bitten, die zur eheschließung mit einem tunesier notwendig sind, jeder standesbeamte hat eine art katalog, wo er sich darüber informieren kann, wenn er selber unwissend ist. als erstes soll er dir eine sogenannte "beitrittserklärung" aushändigen. das ist eine art vollmacht, die dein verlobter ausfüllen muß, damit du für ihn hier die dinge, die zum heiraten nötig sind erledigen kannst (er kann es ja nicht selber von TN aus)

Das hab ich dir doch auch schon erklärt [Schüchtern] [Breites Grinsen]