also ganz ehrlich, wenn deine art persönlich irgendwo um infos zu bitten, der entspricht, wie du hier rüber kommst, kann ich mir lebhaft vorstellen, daß ein sachbearbeiter grimmig wird...... du mußt dir als erstes mal eines feste vornehmen, sachbearbeiter wollen immer gerne um hilfe gebeten werden, man muß ihnen das gefühl geben, daß man völlig hilflos ist, ohne ihr "großartiges wissen"!!

dein verlobter muß in tunis einen antrag zur erteilung eines eheschließungsvisums stellen.
erst danach tritt deine ABH irgendwann in kraft, nämlich genau dann, wenn dieser gestellte antrag von tunis dorthin übermittelt wird. und auch erst dann bekommst du eine aufforderung verschiedene unterlagen vorzulegen, das variiert oftmals von bundesland zu bundesland.
beim standesamt kannst du um eine liste der benötigten unterlagen bitten, die zur eheschließung mit einem tunesier notwendig sind, jeder standesbeamte hat eine art katalog, wo er sich darüber informieren kann, wenn er selber unwissend ist. als erstes soll er dir eine sogenannte "beitrittserklärung" aushändigen. das ist eine art vollmacht, die dein verlobter ausfüllen muß, damit du für ihn hier die dinge, die zum heiraten nötig sind erledigen kannst (er kann es ja nicht selber von TN aus)

zu punkt 2, nicht die geduld verlieren, es gibt noch mehr frauen, die genauso wenig ahnung haben wie du, und die mitarbeiter der botschaft an den rand eines nervenzusammenbruchs führern.....grins. die machen auch nur ihre pflicht, und müssen irgendwie jedem gerecht werden....

zu punkt 3.... was will er denn da? ich habe das gefühl ihr beide rennt planlos durch die gegend ind der hoffnung, das alles von selbst geht. ein bischen eigeninitiative ist schon gefragt.
natürlich wird jemand wieder weggeschickt, der ein besuchervisum beantragen möchte, und keine verpflichtungserklärung (einladung) dabei hat!!! aber euch geht es doch um etwas ganz anderes, oder nIcht?

zu punkt 4.... tztztztz..... wohl nicht richtig zugehört? tunesien erteilt kein ehefähigkeitszeugnis, deshalb muß dein verlobter hier die befreiung der beibringung beantragen.....

ein wirklich gut gemeinter rat von mir: bitte bitte sortiert eure wünsche nochmal ganz genau, und geht die sache von vorne an. euer vorhaben ist ein total verstricktes chaos, aus dem auch kein standesbeamter schlau werden kann.
ich schätze, wenn du mit genauen vorstellungen und einem bischen vorwissen dort auftauchst, wird man dir dort gerne behilflich sein!!

lies dich mal ein durch den ersten beitrag in diesem link, könnte hilfreich für dich sein!!!

http://www.diskussionsforen.net/cgi-bin/tunesienforum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=000625#000025

viel glück......