Also, ich habe jetzt nocheinmal mit meinem Standesbeamten sowie mit der ABH meiner Stadt gesprochen. Die ABH verlangt hier keinen Termin für die Eheschließung. Mein Standesbeamter kennt die ganze Prozedur mit der Beitrittserklärung und Eheanmeldung beim OLG usw. Er meint dass dieser umständliche Weg nicht notwendig ist, weil dieser Termin nicht von der ABH unserer Stadt als Voraussetzung für die Visaerteilung notwendig ist.
Er hat mir versichert dass ich nicht der erste Fall bin und bis jetzt hat die ABH bei niemanden nach diesem Heiratstermin nachgefragt. Also ich vertraue ihm mal. Er ist ja schließlich hier seit Ewigkeiten Standesbeamter und wird wissen wovon er redet. Und wenn mir schon bei der ABH auch gesagt wurde dass dieser Heiratstermin im Voraus nicht notwenidg ist, dann wird es wohl so sein.
Und der Antrag beim OLG zur Befreiung vom Ehefähigkeits -sowie Ledigfähigkeitszeugnis ist auch nicht erforderlich da:
das Generalkonsulat in Münche sofort diese Dokumente unter Vorlage einer Geburtsurkunde und persönlichem Erscheinen meines Verlobten ausstellt. Dies müssen wir dann machen wenn mein Verlobter eingereist ist.
Also anscheinend ist es wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Naja ich warte es ab, und erzähle euch hinterher wie es dann praktisch abgelaufen ist.
Schöne Grüße
Sweta