Hallo Mädels,

wie kann ich das meinem Standesbeamten denn klar machen ich habe ja nichts vorliegen wo etwas davon steht...Außerdem meinte er ja, dass das OLG erst zum Zuge kommt, wenn er hier in Deutschland mit seinen Papieren ist. Dann erst kann er diesen Antrag beim OLG stellen..

Der Standesbeamte meinte mein Verlobter muss mir nichts zuschicken, denn was nützen ihm die Papiere, wenn der Verlobte nicht hier ist...

Muss ich jetzt mir vom Standesamt eine Vollmacht geben lassen die besagt dass mein Verlobter mich dazu ermächtigt hier alle Termine sowie die Papiere für die Eheschließung vorzunehmen und das von meinem Tun. Verlobten unterschreiben lassen. Dann diese Bestätigung beim Standesamt zusammen mit seinen Papiere beim Standesamt abgeben. War das auch so bei euch? [nixweiss1]

Aber der Standesbeamte benötigt doch seine Geburtsurkunde (legalisiert beglaubigt) und sein Reisepass oder Personalausweis (original!). Er braucht doch den Personalausweis bzw. Reisepass zur Einreise und auch sonst.....???? [nixweiss1]


Okay ich mache das mit dem Fax wie ihr aber welches Merkblatt habt ihr dann dort bekommen, steht es ausdrücklich dort, dass die eine Bestätigung vom OLG bzw. Standesamt benötigen? [nixweiss1] Ich habe schon ein paar Merkblätter durchgelesen aber da steht nirgendwo ausdrücklich etwas davon und auch nicht welche Unterlagen der/die deutsche Verlobt zum Heiratsvisumsantrag benötigt...

Wie habt ihr das eurem Standesbeamten klargemacht?
[winken2]
Bis Dann
Sweta