Habe vorhin nochmal eine Anfrage beim Auswärtigen Amt gemacht und diese Antwort erhalten.

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Der Visumsantrag zur Eheschliessung in Deutschland kann erst nach Vorliegen der Bestätigung des Standesamts erfolgen, in der mitgeteilt wird, dass dort alle Unterlagen zur Eheschliessung vollständig vorliegen und einer Eheschliessung aus Sicht des Standesamtes nichts im Wege steht.