@Claudia
Stimmt der Postweg ist länger, aber bei unserem Standesamt haben die so einen Boten, der an bestimmten Wochentagen die ganzen Anträge abholt und nach Karlsruhe zum OLG bringt, hatte den richtigen Tag erwischt
@Petra/Lotfi
Nein die "Befreiung" vom OLG brauchst du nicht, nur die Bestätigung, dass ihr beide eure Unterlagung zur Prüfung eingereicht habt - diese Bestätigung erhälst du sofort nachdem du eure Papiere beim Standesamt abgegeben hast vom Standesbeamten.
LG
Sena