Ich bin Ausländer, lebe in Deutschland und plane nun eine Auslandsreise. Benötige ich ein Visum?

Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie hier.

Personen, die im Besitz eines der nachfolgenden deutschen Aufenthaltstitel sind, können sich in den anderen Schengen-Staaten visumsfrei bis zu 90 Tagen pro Halbjahr zu touristischen Zwecken aufhalten:

Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland

Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG

Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland

Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland

Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland

Diese Titel gelten anstelle eines Visums zur visumsfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 berechtigen zusätzlich folgende Aufenthaltstitel zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in den anderen Schengen-Staaten:

Aufenthaltserlaubnis

Niederlassungserlaubnis

Die Titel "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" sowie die "Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" berechtigen weder vor noch nach dem 01.01.2005 zur visumsfreien Einreise in die anderen Schengenstaaten.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.