und:
Man muß das Kind dabei haben, die Geburtsurkunde, beide Erziehungsberechtigten müssen dabei sein, oder ein Elternteil stellt eine Vollmacht aus für das andere Elterneteil (mit Kopie des Ausweises)

Das gilt allerdings nur, wenn auf der Geburtsurkunde Mutter und Vater eingetragen sind, ist nur die Mutter eingetragen, benötigt sie natürlich keine Vollmacht des Vaters.