Warum kann ein Visumsantragsverfahren so zeitraubend sein; kann das Auswärtige Amt das Verfahren beschleunigen?
Kraft Gesetz (§ 63 Abs. 3 AuslG) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung über einzelne Visumanträge grundsätzlich nicht befasst und kann daher das Verfahren auch nicht beschleunigen. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Wegen der geographischen Lage in der Mitte Europas ist Deutschland ein wichtiges Ziel- und Transitland. Millionen Ausländer kommen jährlich zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland. Steigende Antragszahlen, Forderungen der Antragsteller nach einem noch weiter verbesserten Kundendienst und der aus Wirtschaft und Politik lauter werdende Ruf nach einer rascheren und noch effizienteren Visumerteilung sind die Folge. Mehr Anträge bei immer aufwändiger werdenden Prüfvorgaben im Rahmen der Anti-Terror-Massnahmen müssen bearbeitet werden.
Insbesondere während der Hauptreisezeiten können daher trotz modernster eingesetzter Technik Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Manche Auslandsvertretungen mit besonders hohem Antragsaufkommen haben daher Terminvergabesysteme eingeführt, um den Antragstellern zu ermöglichen, einen konkreten Termin für die Visaantragstellung zu erhalten. Vor Einführung der Terminvergabesysteme mussten dort viele Antragsteller bis zur Einreichung ihres Visumsantrags teilweise mehrere Tage vor der Visastelle in einer Schlange warten.
Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb möglichst lange vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt auch auf diese Terminvergaben keinen Einfluss nehmen kann.