Ich befinde mich in Deutschland und habe Fragen zu meinem Visum/zu meiner Aufenthaltserlaubnis. An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort bzw. Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Die Adresse erhalten Sie am einfachsten über das Rathaus des jeweiligen Ortes.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.