Wer ist für die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums zuständig?
Die Entscheidung über die Ausstellung eines Besuchs- oder Geschäftsreisevisums trifft die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Auch über die Ausstellung von Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder zur Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Die Erteilung dieser Visa ist jedoch nur nach vorheriger Zustimmung durch die beteiligte Ausländerbehörde möglich.