Mein Visum wurde durch eine deutsche Auslandsvertretung ausgestellt. Kann es auch genutzt werden, um in andere Länder in Europa zu reisen? Muss ich in Deutschland ein- und ausreisen oder ist dies auch woanders möglich?
Inhaber eines Schengenvisums (Text im Visaetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) oder eines Aufenthaltstitels eines Mitgliedstaats können sich bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten. Der Schengenraum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.