Kann eine Verpflichtungserklärung missbraucht werden?
Durch die Verwendung eines fälschungssicheren Vordrucks und der Vorlage der Verpflichtungserklärung im Original bei der Auslandsvertretung, die den Visumantrag des einreisewilligen Ausländers prüft, ist ein Mißbrauch nahezu ausgeschlossen. Auch dürfen Änderungen nur vor Beglaubigung durch die Ausländerbehörde - mit Siegel der Behörde - vorgenommen werden.